
Campingplatz Palumpa-Land
Am Stausse 1
99986 Niederdorla
Telefon: 03601.888.942 / 0173.44.60.70.7
Email: info@palumpa-land.de
Inhaber: Klaus Dieter Koch
USt-ID: 150 40 88 01
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AGB
1.
Melden Sie sich bitte bei Ankunft in der Rezeption an, auch wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Die Anreise für Urlaubsgäste ist bis 20.00 Uhr möglich. Bei einer späteren Ankunft ist die Campingplatzleitung in Kenntnisnahme zu setzen. Mit Betreten des Platzes erkennt jeder die Camping- und Besucherordnung an. Die Höhe der anfallenden Entgelte entnehmen Sie bitte der Preisliste. Sie sind zu Beginn des Aufenthaltes zu entrichten. Das Entgelt ist personenbezogen, also nicht übertragbar.
2.
Das Campen für Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet. Für Jugendliche von 16-18 Jahre müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklären.
3.
Das Abstellen von Pkws ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen gestattet. Für alle Bereiche des Campingplatzes gilt bei Verstoß; die Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für dabei evtl. auftretende Schäden übernimmt der Campingplatz keine Haftung.
4.
Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen einzufrieden. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -Schnüre und anderes Zubehör gefährdet wird. Sämtliches Eigentum des Vertraggebers darf nur mit seiner Zustimmung verändert werden.
5.
Wir bitten Sie, die sanitären Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärgebäude. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter der richtige Platz. Das Waschen von Pkws ist nicht gestattet. An den Trinkwasserentnahmenstellen ist das Waschen aller Art grundsätzlich untersagt ! Zweckentfremdung von Wasser im Sanitärbereich ist nicht gestattet.
6.
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
7.
Offene Feuer sind verboten!
8.
Die Nachtruhe beginnt 23.00 Uhr und endet 07.00 Uhr. Während dieser Zeit ist keine An- und Abreise möglich. Jeglicher Fahrzeugverkehr von Seiten der Besucher/Gäste ist untersagt (Fahrverbot).
9.
Die Abreise hat bis 12.00 Uhr erfolgen. Melden Sie sich bitte in der Rezeption ab. Hinterlassen Sie bei Abreise einen sauberen Standplatz bzw. die Festunterkünfte. Bei den Festunterkünften erfolgt die Anrise ab 14 Uhr und die Abreise bis 10 Uhr.
10.
Es sind ausschließlich Hunde erlaubt. Es herrscht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Für die Beseitigung von Verunreinigungen ist der Halter zuständig. Der Strandbereich ist für Hunde untersagt.
11.
Die Campingplatzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, das heißt, sie kann die Aufnahme verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste erforderlich ist.
12.
Das Mitführen, Aufstellen und Benutzen von Stromaggregaten jeglicher Art ist auf dem Campingplatzgelände nicht gestattet.
13.
Ferienhäuser werden an Personen unter 18 Jahre nicht vermietet.
15.
Zahlungsverkehr: Mit der Reservierungsbestätigung wird ein Anzahlung in Höhe 2 ÜN fällig. Bei einem Aufenthalt ab 6 ÜN werden 10 % des Gesamtbetrages fällig. Die Restzahlung erfolgt bei Anreise. Vorort erfolgt die Einweisung und Schlüsselübergabe. Stornierungsbedingungen: Bis 4 Wochen vor Reiseantritt werden keine Stornogebühren berechnet. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornogebühren erhoben: 2 Wochen vor Anreise 50 % der Anzahlung 1 Woche vor Anreise 100 % der Anzahlung Im Falle von Unfall oder Krankheit ( medizinischer Nachweis erforderlich) behalten wir die Anzahlung ein, sehen jedoch von der Restzahlung großzügig ab. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per E-Mail oder Post an die Hausadresse eingegangen sein. Maßgeblich ist der Poststempel.
16.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Betrages geleisteter Vorauszahlungen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat.
17.
Der Vermieter haftet nur im Rahmen der normalen Haftpflicht. Er haftet nicht für Schäden und Verlust an Eigentum des Mieters. Der Mieter versichert sich selbst. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Einrichtung des Campingplatzes, wenn sie von ihm, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern und Gästen verschuldet werden.
18.
Mit dem Abschluss des Mietvertrages für ein Zelt-, Wohnmobil- bzw. Wohnwagenplatz sowie für das Holzhaus, Zimmer werden die Geschäftsbedingungen als verbindlich anerkannt.
19.
Verstöße gegen diese Campingordnung werden entsprechend der ordnungsbehördlichen Verordnung geahndet.













